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Krankenversicherung

Die Geschichte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung

1883
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist eine von fünf Säulen der Sozialversicherung und geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung von 1883 zurück. Die wesentlichen Strukturprinzipien sind Solidarität, Sachleistung, paritätische Finanzierung, Selbstverwaltung und Pluralität.

Die soziale Absicherung im Krankheitsfall hat seitdem Tradition. Das Krankenversicherungsgesetz von 1883 führte die Versicherungspflicht für gewerbliche Arbeiter ein. Das Gesetz begründete einen Rechtsanspruch des Versicherten auf Sachleistungen wie freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel sowie Geldleistungen wie beispielsweise Krankengeld und Sterbegeld. Die Krankenkassen durften im Rahmen ihrer Satzung Mehrleistungen anbieten und den Krankenversicherungsschutz auf die Familienangehörigen ausdehnen. Auch die gesetzliche Regelung der Beiträge in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitsentgelt stammt aus dieser Zeit.

1911
Mit der Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 wurden die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung in ein System und zu einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst. Die RVO dehnte die Versicherungspflicht auf Dienstboten, Wanderarbeiter sowie Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft aus.

1933 - 1945
Während des Nationalsozialismus in Deutschland wurde der Aufbau der Krankenkassen grundlegend geändert. Die Selbstverwaltung wurde abgeschafft und den Trägern staatlich anerkannte Leitungen zugewiesen. Eine der Neuerungen war die Einführung der Krankenversicherung für Rentner im Jahre 1941.

1945 - 1969
Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde 1952 die Selbstverwaltung wiederhergestellt. Das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 brachte die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nach dem Weltkrieg hat ein noch recht junger Zweig der Privatversicherungen sprunghaft an Bedeutung zugenommen: Die Rechtsschutzversicherung Mitschuldig war der Gesetzgeber, der da die Möglichkeit der Rechtsberatung durch Verbände eingeschränkt wurde und ab 1952 ein sogenannter aktiver Schadenersatzrechtsschutz versicherbar und der Strafrechtsschutz eingeführt wurde.

1970 - 1997
In den 70er Jahren standen Änderungen im Krankenversicherungsrecht im Zeichen des Aufschwungs in der Wirtschaft. Zu den wichtigen Änderungen zählten unter anderem das Leistungsverbesserungsgesetz und das Rehabilitationsgesetz im Jahr 1974. In dieser Zeit wurde der Kreis der Versicherten um selbstständige Landwirte, Studenten, Behinderte in geschützten Einrichtungen sowie Künstler und Publizisten ausgedehnt.

Mit der Erweiterung des Kreises der Versicherungspflichtigen stiegen auch die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Kostendämpfungsgesetze sollten von 1977 bis 1983 den ansteigenden Kosten entgegenwirken.

1991
Die deutsche Wiedervereinigung 1990 war auch für die gesetzlichen Krankenkassen eine große Herausforderung. Der Einigungsvertrag regelte, dass zum 1. Januar 1991 das bundesdeutsche Krankenversicherungsrecht in den neuen Bundesländern galt.

1993 bis 2000
Zum 1. Januar 1993 trat das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Ziel war es, bei Erhaltung des gegliederten Versicherungssystems mehr Beitragsgerechtigkeit für die Versicherten und mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu erreichen. Die Einführung der Wahlfreiheit der Krankenkasse für alle Mitglieder ab 1996 sowie der Risikostrukturausgleich zählen dabei zu den wichtigsten Neuerungen.

Im Jahre 1995 wird mit der der gesetzlichen Pflegeversicherung, der fünften wichtigen Säule der gesetzlichen Sozialversicherung, eine große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Rund 80 Millionen Menschen in der Bundesrepublik haben ab jetzt einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit.

Das Gesetz zur Beitragsentlastung für die gesetzliche Krankenversicherung trat am 1. Januar 1997 in Kraft und mit dem 1. und 2. Neuordnungsgesetz vom 1. Juli 1997 wurde die dritte Stufe der Gesundheitsreform eingeleitet, die unter anderem das außerordentliche Kündigungsrecht der Versicherten gewährleistet.

2000
Am 1.1.2000 tritt ein weiteres Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft.


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