Krankenversicherung
Die Geschichte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung
1883
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist eine von fünf Säulen
der Sozialversicherung und geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung
von 1883 zurück. Die wesentlichen Strukturprinzipien sind Solidarität,
Sachleistung, paritätische Finanzierung, Selbstverwaltung und Pluralität.
Die soziale Absicherung im Krankheitsfall hat seitdem Tradition. Das Krankenversicherungsgesetz
von 1883 führte die Versicherungspflicht für gewerbliche Arbeiter ein.
Das Gesetz begründete einen Rechtsanspruch des Versicherten auf Sachleistungen
wie freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel sowie Geldleistungen wie
beispielsweise Krankengeld und Sterbegeld. Die Krankenkassen durften im
Rahmen ihrer Satzung Mehrleistungen anbieten und den Krankenversicherungsschutz
auf die Familienangehörigen ausdehnen. Auch die gesetzliche Regelung der
Beiträge in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitsentgelt stammt aus dieser Zeit.
1911
Mit der Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 wurden die Krankenversicherung,
die Rentenversicherung und die Unfallversicherung in ein System und zu
einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst. Die RVO dehnte die Versicherungspflicht
auf Dienstboten, Wanderarbeiter sowie Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft
aus.
1933 - 1945
Während des Nationalsozialismus in Deutschland wurde der Aufbau der Krankenkassen
grundlegend geändert. Die Selbstverwaltung wurde abgeschafft und den Trägern
staatlich anerkannte Leitungen zugewiesen. Eine der Neuerungen war die
Einführung der Krankenversicherung für Rentner im Jahre 1941.
1945 - 1969
Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde 1952 die Selbstverwaltung
wiederhergestellt. Das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 brachte die Gleichstellung
von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Nach dem Weltkrieg hat ein noch recht junger Zweig der Privatversicherungen sprunghaft an
Bedeutung zugenommen: Die
Rechtsschutzversicherung
Mitschuldig war der Gesetzgeber, der da die Möglichkeit der Rechtsberatung durch Verbände eingeschränkt wurde
und ab 1952 ein sogenannter aktiver Schadenersatzrechtsschutz versicherbar und der Strafrechtsschutz eingeführt wurde.
1970 - 1997
In den 70er Jahren standen Änderungen im Krankenversicherungsrecht im
Zeichen des Aufschwungs in der Wirtschaft. Zu den wichtigen Änderungen
zählten unter anderem das Leistungsverbesserungsgesetz und das Rehabilitationsgesetz
im Jahr 1974. In dieser Zeit wurde der Kreis der Versicherten um selbstständige
Landwirte, Studenten, Behinderte in geschützten Einrichtungen sowie Künstler
und Publizisten ausgedehnt.
Mit der Erweiterung des Kreises der Versicherungspflichtigen stiegen auch
die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Kostendämpfungsgesetze
sollten von 1977 bis 1983 den ansteigenden Kosten entgegenwirken.
1991
Die deutsche Wiedervereinigung 1990 war auch für die gesetzlichen Krankenkassen
eine große Herausforderung. Der Einigungsvertrag regelte, dass zum 1.
Januar 1991 das bundesdeutsche Krankenversicherungsrecht in den neuen
Bundesländern galt.
1993 bis 2000
Zum 1. Januar 1993 trat das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung
der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Ziel war es, bei Erhaltung
des gegliederten Versicherungssystems mehr Beitragsgerechtigkeit für die
Versicherten und mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu erreichen.
Die Einführung der Wahlfreiheit der Krankenkasse für alle Mitglieder ab
1996 sowie der Risikostrukturausgleich zählen dabei zu den wichtigsten
Neuerungen.
Im Jahre 1995 wird mit der der gesetzlichen Pflegeversicherung, der fünften
wichtigen Säule der gesetzlichen Sozialversicherung, eine große Lücke
in der sozialen Versorgung geschlossen. Rund 80 Millionen Menschen in
der Bundesrepublik haben ab jetzt einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit.
Das Gesetz zur Beitragsentlastung für die gesetzliche Krankenversicherung
trat am 1. Januar 1997 in Kraft und mit dem 1. und 2. Neuordnungsgesetz
vom 1. Juli 1997 wurde die dritte Stufe der Gesundheitsreform eingeleitet,
die unter anderem das außerordentliche Kündigungsrecht der Versicherten
gewährleistet.
2000
Am 1.1.2000 tritt ein weiteres Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung
in Kraft.
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