Vor jeder Wahl in Hamburg muss laut Gesetz überprüft werden, ob die Bewerber die Wahlvoraussetzungen erfüllen. Es wird geprüft, ob das Alter, die Staatsangehörigkeit, der Wohnort usw. mit dem Gesetz konform ist. Auch die Unterstützer von Wahlvorschlägen müssen diese Voraussetzungen erfüllen. Der Senat hat gestern in seiner Sitzung, das Prüfverfahren zu erleichtern.
Landeswahlleiter Willi Beiß begrüßte der vereinfachte Prüfverfahren: „Ich freue mich über die heute beschlossene Optimierung des Verfahrens. Von diesem Service profitieren insbesondere die Parteien, die für die Zulassung ihrer Landesliste zur Bürgerschaftswahl Unterstützungsunterschriften von 1.000 in Hamburg wahlberechtigten Personen vorlegen müssen.“