Hamburg Winterdienst - Räumservice
'Welche gesetzliche Regelung gilt in Hamburg?
Auf Fahrbahnen ist die Hamburger Stadtreinigung zuständig. Für die Schnee- und Eisbeseitigung auf Gehwegen sind Anwohner bzw. Grundeigentümer eigenverantwortlich zuständig.
Ihre Pflichten auf einen kurzen Blick:
Jeder Grundeigentümer ist dafür verantwortlich, dass Schnee und Eis auf grundstückseigenen und angrenzenden öffentlichen Gehwegen rechtzeitig geräumt werden. Auch Gehwegverbindungen zu Bushaltestelle, Fußgängerüberweg, -tunnel oder -brücke gehören dazu.
Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls geräumt, Glätte unmittelbar nach Eintritt abgestreut werden (mindestens 1 m breit, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante). Bleibt es trotzdem glatt, muss das Eis mechanisch entfernt werden. Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg geschoben werden.
Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20 Uhr haben Sie für begehbare Wege bis morgens 8.30 Uhr zu sorgen, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr.
Streusalz darf auf Hamburger Gehwegen nicht verwendet werden. Nur Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe mit abstumpfender Wirkung sind in Hamburg zu- lässig.
Die STVO besagt seit Mai 2006, dass Kraftfahrzeuge im Winter mit angepaßter Ausrüstung
bestückt sein müssen. Dazu gehören auch die
Winterreifen
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