Der Senat hat gestern den Entwurf eines Verfassungsschutzänderungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, weitere Verbesserungen zur Bekämpfung des nationalen und internationalen Terrorismus zu erreichen und die dem Landesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2002 eingeräumten Befugnisse und Auskunftsrechte zu erhalten. Die seinerzeitigen gesetzlichen Änderungen entsprachen weitgehend denen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes des Bundes und waren auf fünf Jahre bis 31.12.2007 befristet.
Der Hamburger Innensenator sagte: „Um die Menschen vor den Bedrohungen durch den internationalen islamistischen Terrorismus zu schützen, benötigen die Behörden auch weiterhin besondere Befugnisse. Die im Jahr 2002 in diesem Zusammenhang beschlossenen gesetzlichen Regelungen für die Arbeit des Verfassungsschutzes haben sich bewährt. Heute hat der Senat eine entsprechende Gesetzesvorlage beschlossen, die die Ergebnisse des Evaluierungsberichtes aufgreift. Der Verfassungsschutz kann dadurch auch nach dem 31. Dezember 2007 mit geeigneten und notwendigen Mitteln seine Arbeit gegen Extremismus und Terrorismus fortsetzen.“ Die Bürgerschaft muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.