Heute bezeichnet man „Läden“ als Apotheke, in denen Medikamente verkauft, geprüft und – zum kleinen Teil – auch noch hergestellt werden.
Eigentlich aber stammt das Wort Apotheke aus dem Griechischen, bedeutet wörtlich nur „Abstellraum“ und wurde in Klöstern für den Raum (lat. gespr.: „apotheca“) benutzt, der zur Aufbewahrung von Heilkräutern verwendet wurde. Gesetzlicher Auftrag der Apotheke ist es, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Deshalb darf die Apotheke nur von einem staatlich geprüften Apotheker geführt werden.
Bei Medikamenten handelt es sich um Waren besonderer Art, die oft Erklärung und Beratung im besonderem Ausmaß verlangen. Diese dürfen daher in Deutschland nur in Apotheken und nur von pharmazeutisch ausgebildetem Fachpersonal (Apotheker oder PTA) verkauft werden.
Die Vorläufer der Apotheken waren im 8. und 9. Jahrhundert handeltreibende Gewürzhändler im Vorderen Orient.
Die ersten „Apotheken“ in Deutschland wurden von Kaufleuten, die mit Heilkräutern und Gewürzen Handel trieben, als eine Art Kolonialwarenladen betrieben.