Apotheken
Heute bezeichnet man "Läden" als Apotheke, in denen Medikamente verkauft,
geprüft und - zum kleinen Teil - auch noch hergestellt werden.
Das Wort stammt aus dem Griechischen, bedeutet wörtlich nur "Abstellraum"
und wurde in Klöstern für den Raum (lat. gespr.: "apotheca") benutzt,
der zur Aufbewahrung von Heilkräutern verwendet wurde. Gesetzlicher Auftrag
der Apotheke ist es, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzu-
stellen. Deshalb darf die Apotheke nur von einem staatlich geprüften Apotheker
geführt werden.
Bei Medikamenten handelt es sich um Waren besonderer Art, die oft Erklärung
und Beratung im besonderem Ausmaß verlangen. Diese dürfen daher in Deutschland
nur in Apotheken und nur von pharmazeutisch ausgebildetem Fachpersonal
(Apotheker oder PTA) verkauft werden.
Die Vorläufer der
Apotheken
waren im 8. und 9. Jahrhundert handeltreibende Gewürzhändler im Vorderen
Orient.
Die ersten "Apotheken" in Deutschland wurden von Kaufleuten, die mit Heilkräutern
und Gewürzen Handel trieben, als eine Art Kolonialwarenladen betrieben.
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